Wegeunfall

Der Wegeunfall im Sinne des SGB VII ist eine spezielle Form des Arbeitsunfalls. Der Gesetzgeber schützt bestimmte Tätigkeiten, die betrieblich veranlasst sind, außerhalb der Betriebsstätte, wenn hierdurch ein Unfallereignis erfolgt. Zu den sogenannten versicherten Wegen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen der direkt Hin- und Rückweg von und zur Arbeitsstätte, betriebliche veranlasste Reisen wie Dienstreisen und Fahrten zur Materialbeschaffung sowie in geringem Umfang Wegeabweichung, beispielsweise per Fahrgemeinschaften, verkehrsbedingte Umleitungen oder um Kinder zur Schule oder zum Kindergarten bringen.

Die Rechtsfolgen eines Wegeunfalles sind mit den Rechtsfolgen eines Arbeitsunfalles identisch.

Kanzlei Bierganz