Arbeitnehmer

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Interessenvertretung von Arbeitnehmern dar. Insoweit ist die Kanzlei Bierganz als begleitender Partner oftmals bereits während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses tätig, sei es, weil sich das Arbeitsverhältnis negativ entwickelt, Arbeitgeber arbeitsvertragliche Änderungen vornehmen möchten, oder die bisherige Arbeit verletzungs- oder krankheitsbedingt weiter ausgeübt werden kann. Gemeinsam mit unserem Mandanten entwickeln wir nach einer Bestandsaufnahme ein Konzept, wie sich die persönliche Lebenssituation im arbeitsrechtlichen Sinne künftig gestalten soll. Steht die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses an – sei es durch Ausspruch einer Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Beendigung durch dauerhaften Rentenbezug – realisieren wir die entsprechende Umsetzung.

Kanzlei Bierganz