Auf unsere Fachgebiete bezogen beraten, begleiten und betreuen wir Mittelständler spezialisiert in den nachfolgenden Sachgebieten:
Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts beraten, begleiten und betreuen wir Mittelständler von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses über die konkrete Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung. Im Rahmen einer externen Personalabteilung bieten wir darüber hinaus auch die Mitarbeiterverwaltung einschließlich der Lohnbuchhaltung, Führung der Personalakten etc. an.
Sozialrecht
In Gesprächen werden wir oftmals mit der leider fälschlichen Aussage konfrontiert, Sozialrecht sei nur ein Rechtsgebiet für Arbeitnehmer, mit dem sich Unternehmen nicht zu befassen hätten. Wir beraten, begleiten und vertreten Mittelständler erfolgreich in sozialrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Fragen des Versicherungsstatuts, sowie des Beitragsrecht.
Miet- und Immobilienrecht
Unser Tätigwerden umfasst die Prüfung einschlägiger Verträge bis zur Begleitung in streitigen Entwicklungen von Mietverhältnissen oder Immobiliengeschäften bis zu deren Abwicklung.
Schaden- und Haftungsrecht
Ist es im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zu einem Schaden gekommen, begleiten wir Sie bei der Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Forderungen.
Steuer- und Steuerstrafrecht
Im Bereich des Steuerrechts begleiten wir finanzgerichtliche Verfahren, im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir bereits am der Betriebsprüfung für Sie tätig.
Inkassowesen
Sie haben säumige Schuldner, die Ihre Forderung nicht zahlen? Wir prüfen die entsprechende Berechtigung und realisieren die Durchsetzung Ihrer Forderung.